Revision der Zivilprozessordnung
Am 26. Februar 2020 hat der Bundesrat die Botschaft zur Revision der Schweizerischen Zivilprozessordnung (ZPO) verabschiedet. Die seit dem 1. Januar 2011 geltende ZPO hat sich insgesamt bewährt, weshalb nur punktuelle Anpassungen vorgenommen werden sollen. Zentrale Themen der Revision sind die folgenden:
Um den Zugang zum Gericht zu erleichtern, sollen die Gerichtskostenvorschüsse zukünftig im Grundsatz nur noch höchstens die Hälfte der erwarteten Gerichtskosten betragen. Zudem soll in Zukunft der Staat und nicht mehr die Parteien das Inkassorisiko der kostenpflichtigen Gegenpartei tragen. Dies soll erreicht werden, indem die Prozesskosten in Zukunft mit den geleisteten Vorschüssen der kostenpflichtigen Partei verrechnet werden und ein allfälliger Fehlbetrag nachgefordert bzw. ein Überschuss zurückerstattet wird.
Weiter sollen durch punktuelle Anpassungen die Rechtssicherheit und die Rechtsklarheit verbessert und so die Anwenderfreundlichkeit der ZPO erhöht werden. So soll die Verfahrenskoordination erleichtert, das Schlichtungsverfahren gestärkt und das Familienverfahrensrecht verbessert werden. Ebenfalls ist vorgesehen, gewisse wichtige Erkenntnisse der bundesgerichtlichen Rechtsprechung in Zukunft auch gesetzlich zu verankern.
In der Vernehmlassung waren die Vorschläge für eine Stärkung der kollektiven Rechtsdurchsetzung von Massen- und Streuschäden höchst umstritten. Um den weitgehend unumstrittenen Teil der ZPO-Revision nicht zu gefährden, wurde die Frage des kollektiven Rechtsschutzes daher aus der Vorlage herausgelöst, um diese separat zu behandeln. Die Vorlage über die Revision der ZPO liegt nun zur Weiterbehandlung bei den Eidgenössischen Räten.
Kaja Vogler, Rechtsanwältin