24. Mai 2020 | Arbeitsrecht

Entschädigung Homeoffice

Der Bundesrat empfiehlt aufgrund des Coronavirus, wenn möglich im Homeoffice zu arbeiten. Tele 1 beschäftigte sich mit der Frage, ob der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmenden bei Homeoffice eine Mietpreisentschädigung zahlen sollte.

Rechtswalt und Fachanwalt SAV Arbeitsrecht Raetus Cattelan äusserte sich im Beitrag von Tele 1 zu diesem Thema: Das Video finden Sie hier.